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   OLG Nürnberg, 15.12.1998 - 3 U 2804/98   

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https://dejure.org/1998,27193
OLG Nürnberg, 15.12.1998 - 3 U 2804/98 (https://dejure.org/1998,27193)
OLG Nürnberg, Entscheidung vom 15.12.1998 - 3 U 2804/98 (https://dejure.org/1998,27193)
OLG Nürnberg, Entscheidung vom 15. Dezember 1998 - 3 U 2804/98 (https://dejure.org/1998,27193)
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Volltextveröffentlichungen (2)

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • ZLR 1999, 56
 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (2)

  • EuGH, 16.07.1998 - C-210/96

    BEI DER BEURTEILUNG, OB EINE ANGABE AUF EINER LEBENSMITTELVERPACKUNG IRREFÜHREND

    Auszug aus OLG Nürnberg, 15.12.1998 - 3 U 2804/98
    Zur Frage, welche Verkehrskreise maßgebend sind, wann eine bestimmte Angabe in der Werbung für Lebensmittel irreführend ist, hat der EUGH in einer neueren Entscheidung vom 16. Juli 1998 (EuZW 1998, 526 ff. [EuGH 16.07.1998 - C-210/96] ) unter Hinweis auf seine ständige Rechtsprechung näher ausgeführt, daß das nationale Gericht bei der Auslegung dieser und vergleichbarer Richtlinien darauf abzustellen hat, wie ein durchschnittlich informierter, aufmerksamer und verständiger Durchschnittsverbraucher die fragliche Angabe wahrscheinlich auffassen wird, ohne ein Sachverständigengutachten einholen oder eine Verbraucherbefragung in Auftrag gegen zu müssen.
  • LG Nürnberg-Fürth, 25.06.1998 - 1 HKO 2402/98
    Auszug aus OLG Nürnberg, 15.12.1998 - 3 U 2804/98
    Die Berufung der Verfügungsklägerin gegen das Endurteil des Landgerichts Nürnberg-Fürth vom 25. Juni 1998 (Az.: 1 HKO 2402/98) wird zurückgewiesen.
  • VG Regensburg, 14.06.2018 - RN 5 K 17.832

    Zur Frage der Irreführung des Verbrauchers bei Angaben auf der Etikettierung

    Der Begriff "(Frucht-)Saft" stellt deshalb für den Durchschnittsverbraucher in aller Regel einen Oberbegriff dar, der so ohne weitere Unterscheidung im allgemeinen Sprachgebrauch verwendet wird und über dessen genaue Bedeutung er sich vielfach keine weiteren Gedanken macht (vgl. auch OLG Nürnberg, ZLR 2000, 400 und OLG Nürnberg, ZLR 1999, 56 mit Anmerkung v. Jagow).
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